
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stromkäufer:innen
Stand 24.01.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stromkäufer:innen
Bürgerenergiegemeinschaft Sisi-Strom („BEG Sisi-Strom“ oder „Sisi-Strom“),
Mommsengasse 30 Top 22, 1040 Wien, info@sisi-strom.at, www.sisi-strom.at, ZVR-Zahl: 1557422533
Präambel
Sisi-Strom ist eine Bürgerenergiegemeinschaft in der Rechtsform des Vereins. Ziele der Bürgerenergiegemeinschaft sind die Erzeugung, Speicherung, Einkauf, Verteilung und Vertrieb von elektrischer Energie. Sowie die Unterstützung und Beratung in Themen der Erneuerbaren Energie von Mitgliedern und Dritten.
1. Vertragsinhalt und –voraussetzungen
1.1. Diese AGB regeln den Strombezug über die Bürgerenergiegemeinschaft Sisi-Strom
1.2. Die Möglichkeit, Strom von der Bürgerenergiegemeinschaft zu beziehen, steht nur Vereinsmitgliedern offen. Voraussetzung für den Abschluss und Bestand des Vertrags „Strom kaufen“ ist die aufrechte Mitgliedschaft in der Bürgerenergiegemeinschaft Sisi-Strom.
1.3 Voraussetzung für den Abschluss des Stromvertrags ist die Anmeldung im Online-Portal sisi-strom:connected und die Übermittlung der persönlichen Daten und der Anschlussdaten.
1.4. Die Belieferung erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Die Netzdienstleistungen obliegen dem Netzbetreiber und sind nicht Inhalt des Vertrags.
1.5. Sisi-Strom tritt nicht als Vollversorger auf. Voraussetzung für die Teilnahme an der Bürgerenergiegemeinschaft ist ein Strombezugsvertrag mit einem Energieversorger.
1.6. Sisi-Strom kann einen Dienstleister beauftragen, um die Beratungs- und Abrechnungsleistungen im Auftrag der Bürgerenergiegemeinschaft zu leisten.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Sisi-Strom und der Stromkäufer:in kommt zustande, in dem die Stromverkäufer:in alle notwendigen Daten übermittelt und die Absicht des Beitritts zur Bürgerenergiegemeinschaft sowie die Absicht des Stromkaufs über die Bürgerenergiegemeinschaft mitteilt und Sisi-Strom nach Prüfung den Antrag annimmt.
2.2. Sisi-Strom ist berechtigt, den Vertragsabschluss auch ohne Angabe von Gründen zu verschieben oder abzulehnen. Sisi-Strom wird sich in der Regel innerhalb von vier Wochen ab der Übermittlung der Daten dazu äußern und der Stromkäufer:in ggf. Bedingungen für eine Vertragsannahme übermitteln.
2.3. Die Stromkäufer:in erteilt ihre Einwilligung, dass die gesamte vertragliche Kommunikation zwischen ihr und Sisi-Strom per E-Mail erfolgt, außer in Fällen, in denen das Gesetz andere Wege vorsieht. Die Einwilligung betrifft insbesondere auch die Übermittlung von Rechnungen, Mitteilungen betreffend die Änderungen von Entgelten sowie dieser Geschäftsbedingungen.
3. Vollmacht
3.1. Die Stromkäufer:in erteilt Sisi-Strom die Vollmacht, sie im Rahmen des zwischen ihr und Sisi-Strom abgeschlossenen Vertrages umfassend bei allen Maßnahmen mit und gegenüber Netzbetreibern und sonstigen Dritten (z.B. E-Control, OeMAG, Statistik Austria, Interessenvertretungen, relevante Marktteilnehmer wie Bilanzgruppenverantwortliche) in ihrem Namen und auf ihre Rechnung zu vertreten (Erklärungs- und Empfangsvollmacht), um alle Schritte einzuleiten welche für den Kauf von Energie über die Bürgerenergiegemeinschaft notwendig und oder nützlich sind.
3.2. Umfasst sind darin insbesondere die Vollmachten
- zur Erteilung von Untervollmachten an von Sisi-Strom beauftragte Dienstleister, alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die für den Stromkauf über die Bürgerenergiegemeinschaft notwendig sind;
- zur Anforderung und Übertragung der Zählerdaten von den involvierten Netzbetreibern, die prompte Übermittlung der täglichen Daten an Sisi-Strom einzufordern und zu erhalten;
- zur Einsichtnahme in aktuelle und historische Daten über Einlieferung, Verfügbarkeiten, Netzbelastungen und Herkunftsnachweise etc. durch Kontaktaufnahme, Online-Zugang, automatischen Datenaustausch oder andere Mittel, und allenfalls zur Einsichtnahme in laufende Verbrauchsdaten.
3.3. Die Vollmacht ist mit der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen Sisi-Strom und der Stromkäufer:in befristet. Die Stromkäufer:in kann die Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen.
4. Lieferbeginn, Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1. Die Lieferung der Energie beginnt sofern nicht anders vereinbart und vorbehaltlich eventueller Bindefristen bestehender Verträge und der Vorgaben der Marktregeln zum ehest möglichen Zeitpunkt nach Vertragsannahme.
4.2. Der Vertrag zum Stromkauf wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragsannahme durch Sisi-Strom.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Stromkäufer den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, kündigen. Sisi-Strom kann den Vertrag mit Schluss des Geschäftsjahres kündigen.
4.4. Die Kündigung kann schriftlich per E-Mail oder Brief oder wenn verfügbar über das entsprechende online Portal erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5. Preise, Kosten und Vertrags- bzw. Preisänderung
5.1. Der Preis für den Vereinsmitgliedschaft (Aufnahmegebühr) ist auf dem Stromkaufvertrag angeführt und wird mit der ersten Abrechnung eingefordert.
5.2. Sisi-Strom verteilt nur die in den Erzeugungsanlagen der Mitglieder erzeugte elektrische Energie ab Übergabepunkt und verrechnet diese zu den im Tarifblatt oder Formular definierten Vertragspreisen. Die nicht über Sisi-Strom bezogene Energie muss die Stromkäufer:in wie bisher auch über ihren Energieversorger beziehen. Sisi-Strom leistet keinerlei Gewähr für eine bestimmte Energiemenge.
5.3. Der vereinbarte Energiepreis für die Energie welche innerhalb der Bürgerenergiegemeinschaft produziert und verbraucht wird ist im Preisblatt transparent für alle Mitglieder ersichtlich. Der Preis und eine gegebenenfalls vereinbarte zeitliche Bindung sind ebenfalls im Formular „Strom Kaufen“ abgedruckt.
5.4. Für die Energielieferung erhält die Stromkäufer:in eine Rechnung über die im Rechnungszeitraum von der Bürgerenergiegemeinschaft bezogene Strommenge.
5.5. Sisi-Strom behält sich Änderung der Preise vor wobei Anlass für Preisänderungen insbesondere Änderungen der Energiekosten durch die Stromverkäufer:innen oder der von Sisi-Strom und beauftragten Dienstleistern zu tragenden Aufwendungen für die Einrichtung, den Betrieb und die Abrechnung sein können.
5.6. Preisänderungen oder Änderungen dieser AGB werden der Stromkäufer:in rechtzeitig vor dem Inkrafttreten in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben oder bei aufrechter Zustimmungserklärung per E-Mail mitgeteilt. Die Stromkäufer:in kann der Änderung innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung formlos widersprechen (zB an service@sisi-strom.at); tut sie das, so endet der Vertrag mit dem nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres. Sisi-Strom wird die Stromkäufer:in in der Mitteilung über diese Möglichkeiten und deren Rechtsfolgen informieren.
5.7. Ändern sich Preise innerhalb des Abrechnungszeitraums, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch anteilig berechnet, wenn keine abgelesenen Messergebnisse vorliegen. Die folgenden Teilzahlungen können im Ausmaß der Preisänderung angepasst werden.
5.8. Änderungen in den gesetzlich oder behördlich geregelten Rechnungskomponenten wie Steuern etc. bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen keinen Kündigungsgrund.
6. Messung, Smartmeter
6.1. Die Messung des Energiebezugs aus dem Netz wird vom Netzbetreiber durchgeführt. Diese Daten bestimmen den abzurechnenden Lieferumfang an die Stromkäufer:in.
6.2. Der Einbau eines Smartmeters ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Bürgerenergiegemeinschaft.
6.3. Die Stromkäufer:in erteilt Sisi-Strom, und falls anwendbar deren Dienstleister, das Recht und die Vollmacht, in ihrem Namen mit dem Betreiber des Messgeräts (z.B. dem Netzbetreiber) einen Vertrag gemäß § 84a Abs. 3 ElWOG 2010 über die Auslesung und Verwendung von Viertelstundenwerten für die Zwecke der Verrechnung und/oder der Verbrauchs- und Stromkosteninformation abzuschließen oder die Zustimmung zur Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten abzugeben. Sisi-Strom wird versuchen, die Stromkäufer:in vor Ausübung der Vollmacht nochmals darüber informieren und darauf hinweisen, welche Art der Datenverwendung mit Vertragsabschluss zulässig wird. Die Stromkäufer:in hat jederzeit die Möglichkeit, ihre Zustimmung zur Übermittlung der Viertelstundenwerte zu widerrufen. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis und die Mitgliedschaft in der Bürgerenergiegemeinschaft gekündigt.
7. Abrechnung des Verbrauchs
7.1. Sisi-Strom übernimmt mit Lieferbeginn die Abrechnung des innerhalb der Bürgerenergiegemeinschaft von der Stromkäufer:in verbrauchten elektrischen Energie exklusive sämtlicher Netzkosten und der durch einen Stromlieferanten abgedeckten Belieferung.
7.2. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der vom Netzbetreiber übermittelten Verbrauchsdaten, welche zum 15. des Folgemonats geliefert werden müssen. Werden Sisi-Strom die Messdaten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so kann Sisi-Strom den Verbrauch auf der Grundlage der letzten verfügbaren Daten oder, falls keine Daten vorliegen, nach dem Verbrauch vergleichbarer Stromkäufer:innen jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Werden Fehler in der Ermittlung des Verbrauchs oder der Verrechnung festgestellt, so erfolgt eine Nachverrechnung oder Rückerstattung.
7.3. Ändern sich Preise innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, so werden die Entgelte aliquot nach dem jeweils am Zählpunkt hinterlegten Lastprofil berechnet, wenn keine Messdaten vorliegen.
7.4. Ergibt eine Abrechnung, dass zu hohe oder zu geringe Teilbeträge geleistet wurden, so wird Sisi-Strom die Differenz mit dem nächsten Teilbetrag verrechnen, die zukünftigen Teilbeträge entsprechend anpassen und dies auf der Abrechnung mitteilen. Nach Beendigung des Vertrags werden Fehlbeträge in Rechnung gestellt bzw. Guthaben überwiesen (Endabrechnung).
8. Zahlungen
8.1. Fällige Beträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren von dem im Auftragsformular oder über das Online- Portal angegebenen Konto eingezogen. Die Stromkäufer:in erteilt Sisi-Strom im Formular „Strom Kaufen“ ein entsprechendes SEPA-Mandat sowie die Vollmacht, im Namen der Stromkäufer:in den von Sisi-Strom beauftragten Dienstleister zur SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto zu ermächtigen.
8.2. Sisi-Strom ist berechtigt, die aus einer von der Stromkäufer:in zu vertretenden Rückbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten zzgl. einer angemessenen Bearbeitungsgebühr an die Stromkäufer:in zu verrechnen.
9. Kündigung aus wichtigem Grund, Lieferstopp
Sisi-Strom ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Manipulation der Mess-, Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen, die Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung sowie die Eröffnung eine Insolvenzverfahrens über die Stromkäuferin, oder die Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.
10. Qualität, Haftung
10.1. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen für elektrische Energie am Netzanschlusspunkt des Kunden ist entsprechend den Bestimmungen des Netzzugangsvertrages Aufgabe des Netzbetreibers.
10.2. Es wird festgehalten, dass Sisi-Strom Energie in einem schwankenden Umfang liefert, nämlich nach den von Mitgliedern der der BEG erzeugten Mengen. Sisi-Strom leistet keinerlei Gewähr für eine bestimme Liefermenge oder Lieferzeitpunkt, sodass diesbezüglich sämtliche Ansprüche der teilnehmenden Stromkäufer:innen gegen Sisi-Strom aus mangelnder Stromerzeugung und Lieferung ausgeschlossen sind.
10.3. Sisi-Strom prüft keine Förderungen oder staatliche Zuschüsse zu denen die Stromkäufer:in berechtigt ist oder sein könnte. Sisi-Strom weist darauf hin, dass die Stromkäufer:in möglicherweise Förderungen oder stattliche Zuschüsse infolge des Bezugs über die BEG Sisi-Strom nicht erhält oder dass es zu Änderungen in bestehenden solchen Förderungen und staatlichen Zuschüssen kommen kann. Sisi-Strom übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Reduktionen in Förderungen oder staatlichen Zuschüssen, die die Stromkäufer:in durch die Teilnahme an der Bürgerenergiegemeinschaft erfahren könnte. Sisi-Strom empfiehlt der Stromkäufer:in bestehende Förderungen und staatliche Zuschüsse hinsichtlich der Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft zu prüfen.
10.4. Allfällige Schadenersatzansprüche richten sich mit den folgenden Einschränkungen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Unternehmen verjähren sämtliche Ansprüche nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmen ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist weiters die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden gänzlich ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber sind keine Erfüllungsgehilfen von Sisi-Strom.
11. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Ist die Stromkäufer:in Verbraucher:in im Sinne des KSchG, hat sie das Recht, von diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten; z.B. per Brief, per Mail service@sisi-strom.at
12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Stromkäufer:in stimmt zu, dass Sisi-Strom die personenbezogenen Daten der Stromkäufer:in entsprechend ihrer Datenschutzerklärung und den Statuten (www.sisi-strom.at) verarbeitet.
12.2. Verbraucherbeschwerden und Anregungen sind zu richten an:
12.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.4. Gerichtsstand ist Wien, für Verbraucher*innen gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Entsprechendes gilt im Falle der Undurchführbarkeit einer dieser Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, durch eine solche zu ersetzen, welche der ursprünglichen Bedingung weitgehend entspricht. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke, soweit gesetzlich möglich.
BEG Sisi-Strom, Januar 2024
